Ein nicht unwesentliches Detail haben die beiden Raubopfer bei der Polizei ausgelassen. Nämlich, dass sie bei den drei Afghanen (17, 22, 21) im August des Vorjahres Marihuana kaufen wollten. Aber auch die Angeklagten, die sich am Straflandesgericht vor einem Schöffensenat verantworten müssen, sind sich uneinig, wer die führende Rolle trug – und wer wie viel von der Beute (zwei Handys, 180 Euro und Zigaretten) erhielt.
Für Staatsanwältin Helena Vukadin waren die beiden „perfekte Opfer“. Denn laut Anklage hegte der 17-Jährige den Plan, jemanden „abzuziehen“ – also auszurauben.
Katrin Schwarz