Im Corona-Sommer 2020 gilt in der Kinderbetreuung: „Kein Besuch der Einrichtung, wenn das Kind oder die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder andere Haushaltsangehörige nicht gesund sind.“ So steht es in den „Grundsätzlichen Hygiene-Empfehlungen des Landes Steiermark“. Im Einzelfall hilft dies jedoch wenig: Wenn ein verkühltes Kind nicht zu den Freunden im Kindergarten darf; wenn die Mutter nicht zur Arbeit kommt. Oder, wenn doch eine Ausnahme gemacht wird, andere Eltern sich aber beschweren ... Für Werner Baumann, SPÖ-Bürgermeister von Seiersberg-Pirka (GU), ist dies schlicht ein „Richtlinien-Chaos des Landes“, das Eltern, Kinder und Kindergartenpädagoginnen belaste. Es wäre nicht an den Kindergartenleitern „zu entscheiden, ob ein Kind ein Covid-Risiko ist, was nicht einmal Ärzte ohne Test mit Sicherheit sagen können“.

„Wir haben ein Kind in einem Monat zehn Mal abweisen müssen“, schildert Baumann das Dilemma. Eltern würden bei Allergien ärztliche Bestätigungen vorlegen müssen. Ihm bangt vor dem Herbst und der Schnupfen- und Hustensaison: Muss bald jedes Kind zu Hause bleiben? „Das werden die Eltern nicht schaffen.“ In einem offenen Brief an das Land fordert Baumann klare Regeln vom Land bzw. von Landesrätin Juliane Bogner Strauß (ÖVP). Eine Unterschriftenaktion wurde gestartet

Auch Harald Bergmann, Bürgermeister von Knittelfeld, kennt solche Bedenken. „Das Problem ist fast unlösbar.“ Er meint, man müsse „im Einzelfall entscheiden. Zusperren ist das Letzte, was wir wollen.“

Peter Schwarz von „GIP“ (mit rund 40 Einrichtungen in der Steiermark) betont: „Es ist eine schwierige Situation für alle Seiten.“ Alle müssen wegen Corona vorsichtig sein. Hilfreich bei „GIP“ war es, die Richtlinien nochmals für alle verständlich zusammenzufassen.

„Wenn Kinder krank sind, gehören sie nicht in den Kindergarten“, fasst Bogner-Strauß ihrerseits zusammen. Sie appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern: „Sie wissen am besten, ob ihr Kind krank ist oder nicht.“ Und im Herbst soll die „Corona-Ampel“ kommen: „Für Schulen und Kindergärten eine andere Ampel als für Spitäler oder Pflegeheime.“