Slowenien und Österreich gehen bei der Lockerung des bilateralen Grenzregimes offenbar nicht abgestimmt vor. Während Slowenien mit dem heutigen Freitag per Verordnung die Grenzen an allen Nachbarländern für EU-Bürger geöffnet hat, hält Österreich seine Beschränkungen wie die Selbstisolation noch bis 31. Mai aufrecht, wie das Innenministerium der APA bestätigte.
"Die gute epidemiologische Lage sowohl in Slowenien als auch in anderen EU-Ländern hat uns die Lockerung des Grenzregimes ermöglicht", sagte Vesna Kerstin Petric vom slowenischen Gesundheitsministerium bei einer Pressekonferenz am Freitag. "Wir behalten aber Sicherheitsmechanismen bei, um angemessen reagieren zu können, sollte sich die Situation in bestimmten Ländern oder Regionen wieder verschlechtern." Für die Auflockerung sei insbesondere die Lage in der slowenischen Nachbarschaft entscheidend gewesen, fügte der Regierungssprecher für die Bekämpfung des Coronavirus, Jelko Kacin, hinzu.
Die um Mitternacht in Kraft getretene slowenische Verordnung sieht die Öffnung der Grenzübergänge zu Italien, Österreich, Ungarn und Kroatien vor. Bisher galt in Slowenien für alle Einreisenden eine siebentägige Pflicht zur Heimquarantäne. Künftig bekommen alle, die in der EU ansässig sind, nur ein Infoblatt mit Corona-Schutzmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ohne Quarantänepflicht ist, dass man sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten hat. Wer bei der Einreise angibt, Corona-Symptome zu haben, dem wird die Einreise weiterhin verwehrt. Für alle, die nach Slowenien aus Drittstaaten einreisen, gilt eine 14-tägige Heimquarantäne-Pflicht.
Was bedeutet das für Österreicher?
Für Österreicher bedeutet das konkret, dass sie über Slowenien nach Kroatien oder Italien reisen und von dort auch zurückkehren können. Sie können damit auch in jenes Nachbarland Österreichs einreisen, das die Regierung in Wien explizit von einer Lockerung des Grenzregimes ausnehmen will. Für die Einreise nach Slowenien gelte für Österreicher keine Quarantänepflicht mehr, für die Ausreise gebe es keine besondere Bedingungen, hieß es aus dem slowenischen Innenministerium auf APA-Anfrage. Von den jeweiligen slowenischen Nachbarländern hänge es dann weiter ab, ob auch sie die Einreise erlauben.
Die ungehinderte Ausreise bedeutet somit nicht, dass Slowenien-Rückkehrer ohne Probleme nach Österreich zurückkommen. Das Innenministerium in Wien bestätigte der APA auf Anfrage, dass noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Coronatests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation gelte. "Wie Österreich konkret reagieren wird, ist eine politische Entscheidung", hieß es von einem Sprecher. Das Innenministerium sei aber an das rechtsstaatliche Prinzip gebunden, sagte er mit Blick auf die geltende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Demnach braucht es bei der Einreise die Bescheinigung über einen negativen Coronatest, der nicht älter als vier Tage ist.
Wird dieser nicht vorgelegt, muss sich die einreisende Person 14 Tage lang in Selbstquarantäne in Österreich begeben. Ausnahmen gebe es für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für die Versorgung von Tieren. Das bedeutet, dass nicht von den genannten Ausnahmen umfasste österreichische Staatsbürger nun zwar nach Slowenien einreisen können, bei ihrer Rückkehr aber einen Coronavirus-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Selbstisolation begeben müssen.
Kroatien nicht für Touristen offen
Kroatien hatte am Wochenende seine Grenze für EU-Bürger geöffnet, die aus geschäftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sowie dringenden persönlichen Gründen in das Adrialand müssen. Die Einreise ist demnach auch ausländischen Besitzern von Immobilien und Booten gestattet. Die Berechtigung für die Einreise muss an der Grenze mit Dokumenten ausgewiesen werden. Die bisherige verpflichtende 14-tägige Selbstisolierung für Einreisende wurde abgeschafft. Unklar ist allerdings, ob schon eine Hotelbuchung als wirtschaftliches Interesse gilt. Dies sagte der kroatische Innenminister, Davor Bozinovic, vor Journalisten. Allerdings dementierte der Leiter des staatlichen Instituts für öffentliche Gesundheit, Krunoslav Capak, dass sich diese Verordnung auf Touristen bezieht. Bei unklaren Situationen können ausländische Bürger bei einer offiziellen Stelle (per E-Mail an uzg.covid@mup.hr) im Voraus anfragen, ob in ihrem konkreten Fall die Einreise erlaubt ist und bei positiver Antwort diese an der Grenze vorlegen.
Stufenplan mit Deutschland
Deutschland und Österreich hatten diese Woche einen Stufenplan für Lockerungen verkündet. Demnach wird die Reisefreiheit ab 15. Juni gelten, doch werden schon seit dem heutigen Freitag nur noch Stichprobenkontrollen gelten. Auch an den Grenzen zur Schweiz und Liechtenstein soll ab 15. Juni wieder ein ungehinderter Übertritt möglich sein. Von der österreichischen Bundesregierung hieß es, man plane ähnliche bilaterale Vereinbarungen auch mit den osteuropäischen Nachbarländern, während eine Einreise nach Italien weiterhin nicht möglich sein soll.