Die Landesregierung hat heute die Verschiebung der Gemeinderatswahlen auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt bekanntgeben - das ist ein einmaliger Akt in der Not. So einmalig, dass es dafür derzeit nicht einmal eine passende Bestimmung in der Gemeindewahlordnung gibt. Diese Bestimmung muss jetzt erst extra geschaffen werden. Juristen feilen gerade am Text. Wie es aussieht, geht das mit einfacher Landtagsmehrheit, weil die 5-Jahres-Periode der Gemeinderäte kein Verfassungsgesetz ist.