Gewalt und Gewaltschutz waren im vergangenen Jahr ein heiß umstrittenes Thema. Es kam zu einer Gesetzesänderung, und ein Teil dieser Änderung war die Melde- und Anzeigepflicht für Gesundheitsberufe.

Das Thema Gewaltschutz wird heute ernst genommen, die Expertinnen werden gehört. Es ist schon so viel Expertise für die Erstellung von Ausbildungsplänen vorhanden, dass keine Ausrede mehr gilt. Mit medizinischem Wissen ist es dabei nicht getan. Man muss auch sehen wollen, begleiten können und ordnungsgemäß dokumentieren.

Doch auch der Gesetzgeber hat eine wichtige Aufgabe: Er muss Hilfe ermöglichen, darf sie nicht blockieren. Die Anzeigepflicht hat derzeit nur den Effekt, dass die Opfer nicht mehr reden wollen, Psychologen nicht mehr zuhören dürfen, weil die Pflicht zur Anzeige besteht, bevor noch die Opfer bereit dafür sind.

Hier gehört nachgebessert. Das Auffangnetz muss insbesondere im ländlichen Raum dichter geknüpft werden. Und die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen müssen sich an einem Plan orientieren können, wie in welcher Situation jeweils vorzugehen ist, ohne dem Opfer ein zweites Mal Gewalt anzutun.