Das neue steirische Kinder- und Jugendschutzgesetz ist heuer in Kraft getreten. Dieses untersagt unter 18-Jährigen zu rauchen, ermöglicht ihnen allerdings, abends länger auszubleiben. Behörden und Polizei kontrollieren – freilich war auch das vorhergehende Regelwerk nicht zahnlos: Die Zahl der Kontrollen und Verfahren stieg deutlich, wie die Bilanz für 2018 zeigt.
Thomas Rossacher