Einmal um die halbe Welt: So weit – genauer gesagt 21.000 Kilometer – müssen die Verantwortlichen der steirischen Gemeinden gehen, um ihren Verpflichtungen aus dem Forstgesetz nachzukommen. Gemäß Paragraf 101 ist jede Gemeinde verpflichtet, ihre Wildbäche samt Zuflüsse abzugehen und zu kontrollieren – und zwar jedes Jahr und tunlichst im Frühjahr nach der Schneeschmelze.