Eigentlich sollte es in Österreich längst keine Familiennamen mit den Adelspräfixen „von und zu“ in Telefonbüchern, offiziellen Urkunden oder Ausweisen mehr geben. Dafür hat das Adelsaufhebungsgesetz gesorgt, das seit 3. April 1919 „die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden“ regelt.
Bernd Hecke