Es sei eine "inflationsbedingte Anpassung", informierte die Asfinag am Mittwoch in einer Aussendung: Mit 1. Jänner 2018 werden die Tarife auf den Streckenmautrouten der Asfinag bei einigen Tarifen für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhöht. Betroffen sind einige Jahreskarten, Monatskarten sowie Anrainerkarten bzw. Einzeltarife, die ab Jänner 2018 angepasst werden.
Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro kosten.
Die neuen Preise in der Übersicht:
- Jahreskarte A 10 Tauern Autobahn Euro 108,50 (bisher Euro 107,50)
- Jahreskarte A 9 Pyhrn Autobahn, A 13 Brenner Autobahn und S 16 Arlberg Schnellstraße Euro 103,50 (bisher Euro 102,50)
- Jahreskarte Pendler A 9 Pyhrn Autobahn, A 13 Brenner Autobahn, A 10 Tauern Autobahn und S 16 Arlberg Schnellstraße Euro 41,00 (bisher Euro 40,50)
- Anrainerkarte, Monatskarte sowie Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker für A 13 Brenner Autobahn Euro 41,00 (bisher Euro 40,50)
Einzelkarten:
- A 9 (Gleinalm) Euro 9,00 (bisher Euro 8,50)
- A 9 (Bosruck) Euro 5,50 (bisher Euro 5,00)
- A 10 (St. Michael) - Kurzstrecke Euro 6,00 (bisher Euro 5,50)
- A 13 (Schönberg) - Gesamtstrecke Euro 9,50 (bisher Euro 9,00)
- S 16 (St. Jakob) Euro 10,00 (bisher Euro 9,50)
Digitale Vignette
Anstelle einer Klebevignette kann erstmals eine digitale Autobahn-Vignette erworben werden. Der Preis dafür ist gleich. Da eine Sichtkontrolle nun nicht mehr ausreicht, um die Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu überprüfen, schafft die Asfinag eine Vignettenevidenz. Dort kann jedermann durch Eingabe eines Kennzeichens im Internet kostenlos abfragen, ob ein Fahrzeug über eine digitale Vignette oder über eine digitale Streckenmautberechtigung verfügt und für welche Zeiträume sie gelten.
Wegen der automatischen Kennzeichenerfassung entfällt damit der Kauf einer weiteren Vignette bei Wechselkennzeichen. Aufgrund des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen gilt die digitale Vignette frühestens am 18. Tag nach dem Kaufdatum. Im Falle eines Totalschadens, Windschutzscheibenbruchs, Fahrzeug- oder Kennzeichendiebstahls besteht die Möglichkeit, kostenlos eine Umregistrierung auf ein neues Kennzeichen vorzunehmen. Bei Zuweisung eines neuen Kennzeichens infolge Wohnsitzwechsel in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde oder aus anderen Gründen (z. B. Fahrzeugwechsel) ist für die Umregistrierung ein Kostenersatz zu leisten, der 20 Euro (inkl. USt) nicht überschreiten darf.
Weitere Änderungen
Mit 20. Mai 2018 treten neue Toleranzfristen für bestimmte Fahrzeugkategorien in Kraft: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und Taxis beginnt der Toleranzzeitraum dann drei Monate vor dem Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Historische Fahrzeuge müssen zukünftig auch in Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden. Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Ab 31. März 2018 müssen neu genehmigte Fahrzeugtypen der Klasse M1 und N1 über ein eCall-System verfügen – betroffen sind alle Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Ab 1. Oktober 2018 kommt es zu einer Verschärfung der bestehenden Lkw-Fahrverbote im Burgenland. Mehr zu den Novellen im Straßenverkehr hier.