Es war wie eine Ironie des Schicksals: Vor 20 Jahren - am 1. Oktober 1997 - trat die Rasterfahndung in Kraft, auch eingeführt, um den noch immer ungeklärten Bombenterror der Bajuwarischen Befreiungsarmee (BBA) zu stoppen. Doch am selben Abend kam es bei einer Fahrzeugkontrolle im südsteirischen Gralla bei Leibnitz zu einer Explosion.

Der Lenker des Wagens, ein 48-jähriger Vermessungstechniker aus Gralla namens Franz Fuchs, hatte sich beide Hände und einen Unterarm weggesprengt sowie schwere Verletzungen im Bauchraum zugefügt. Die beiden kontrollierenden Polizisten erlitten ebenfalls Blessuren. Damit war der Bombenterror zu Ende, der seit Dezember 1993 die Republik in Atem gehalten und bei einer Rohrbombendetonation bei einer Roma-Siedlung vier Menschenleben gefordert hatte. Schnell kristallisierte sich heraus, dass bei der Kontrolle in Gralla der Urheber der Anschläge erwischt worden war.

Kaum zur Anwendung gekommen

Damit war die Rasterfahndung in diesem Fall obsolet geworden, und sie ist auch seither kaum zur Anwendung gekommen. Zur Erklärung: Bei der Rasterfahndung werden bestimmte Personengruppen, die einem Täterprofil gleichen, durch elektronischen Abgleich vieler Datenbestände herausgefiltert und genauer untersucht. Ziel ist, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Geregelt ist die Rasterfahndung in den Paragrafen 141 ("Datenabgleich"), 142 und 143 der Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Rasterfahndung, das Gericht bewilligt sie und die Staatsanwaltschaft ordnet sie wiederum an. Durchgeführt wird sie dann von den Ermittlern.

Das Justizministerium hat 2008 zwei angeordnete Rasterfahndungen registriert, 2012 eine, 2013 eine und 2015 zwei. Laut Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizressorts, bedeutet die Anordnung einer Rasterfahndung aber noch immer nicht, dass sie auch durchgeführt wird. Für das Justizressort sind die niedrigen Zahlen jedenfalls ein Zeichen, "dass wir diese Ermittlungsmaßnahmen nur dann machen, wenn das im betreffenden Fall auch indiziert ist". Anders sah das der Kriminalsoziologe Reinhard Kreissl 2012: Man habe "den Polizeistaat in der Schublade", betonte er. Man benötige bestimmte Ermittlungsmethoden zwar nicht, aber sie seien da. Kreissl plädierte damals für eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeit einer Bestimmung und die Evaluierung zum Verfallsdatum. Die Rasterfahndung wurde 1997 übrigens auf vier Jahre befristet eingeführt und 2001 vom Parlament verlängert, ohne jemals zur Anwendung gekommen zu sein.

Obwohl die Rasterfahndung erst am Tag der Festnahme von Franz Fuchs in Kraft getreten war, wurde sie damals als mittelbar mitverantwortlich für die Ergreifung des Attentäters gemacht. Der Fahndungsdruck sei so groß gewesen, dass Fuchs nervös geworden sei und Fehler gemacht habe, war wiederholt aus Ermittlerkreisen zu hören. Der damalige Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) zeigte sich vor dem Nationalrat überzeugt davon, dass Fuchs auch mithilfe der Rasterfahndung erwischt worden wäre. Die Vorbereitungen für die Ermittlungsmaßnahme seien am Tag ihres Inkrafttretens bereits weit gediehen gewesen.

Prozess gegen Fuchs

Fuchs selbst äußerte sich kaum zu den ihn betreffenden Vorwürfen. Durch voreinstudierte Hassparolen schaffte er es, dem im Februar in Graz begonnenen Prozess fernzubleiben. In der Nacht auf den 10. März 1999 wurde er schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Nicht einmal ein Jahr später, am 26. Februar 2000, verübte Fuchs Selbstmord: Er erhängte sich in seiner Zelle. Die Prothesen für seine Hände benutzte er nicht.

(APA)