Ein 29-jähriger Iraner ist am Donnerstagabend im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt war versuchter Mord, doch die Laienrichter haben anders entschieden. Der Angeklagte wurde auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Bei einer heftigen Auseinandersetzung in einer steirischen Asylunterkunft im Dezember 2016 hatte der 29-Jährige einem Afghanen vier Messerstiche in den Rücken versetzt. Die Stiche waren allerdings nur wenige Zenitmeter tief und nicht lebensbedrohlich.
Der Iraner und seine Frau hatten schon mehrmals Probleme mit einigen Afghanen, die auch in der Unterkunft wohnten. Diesmal ging es um die Küchenbenützung, einer wollte kochen, einer backen, die Folge war ein Strom-Kurzschluss. Dann ging die Auseinandersetzung in einem Zimmer weiter und ein Spiegel zerbrach.
Daraufhin holte der 29-jährige Iraner "ein großes Messer und stach sofort zu", sagte die Staatsanwältin. Das Opfer "krümmte sich vor Schmerzen, doch er stach noch drei Mal zu", fuhr die Anklägerin fort. Alle Stiche erfolgten in den Rücken und stellten sich als nicht sehr tief heraus, aber Messerstiche in den Thoraxbereich werden immer als lebensgefährlich angesehen, erläuterte die Staatsanwältin den Geschworenen.
Andauernde Probleme aufgrund des Glaubens
Vor der Polizei sprach der Angeklagte von "Notwehr", doch bei der Verhandlung erzählte er eine völlig andere Geschichte. Er schilderte zunächst die dauernden Probleme, die sich ergeben hätten, weil er und seine Frau Christen seien. Beschimpfungen und Schmähungen seien an der Tagesordnung gewesen, so der Beschuldigte. "Wenn mir einer monatelang sagt, du bist ein Ungläubiger und wenn ich dich umbringe, komme ich ins Paradies, hätte ich auch keine Freude", meinte Richter Andreas Rom.
Geschworene sahen keinen versuchten Mord
Die Geschworenen befanden daher, es habe sich nur um versuchten Totschlag gehandelt. Außerdem wurde der Iraner wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen, weil er einen andern Heimbewohner, der die Streitenden trennen wollte, mit dem Messer an der Hand verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.