Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch zwei Männer wegen Verstoßes gegen das Suchtgiftgesetz zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt worden. Der eine soll Heroin und Morphine in seinem Lkw von der Türkei nach Österreich eingeführt haben, der zweite nahm die Drogen in Empfang, um sie weiterzuleiten. Beide waren voll geständig. Der Kurier wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, der zweite zu drei Jahren Haft.
Die beiden Türken (38 und 47 Jahre) überboten sich gegenseitig fast mit ihren Geständnissen. Hatte der Ältere schon von Beginn an alles offen gelegt, so zog der Jüngere jetzt nach und gab auch alles zu. Der 47-Jährige war als Kraftfahrer immer auf der Strecke Türkei - Österreich - Deutschland unterwegs gewesen und nutzte daher gleich die Gelegenheit, ein paar Feuerlöscher extra zu transportieren. Diese waren mit Suchtgift gefüllt, was er nicht genau wusste, wohl aber nach eigenen Angaben ahnte. Immerhin sollte er pro Feuerlöscher 5.000 Euro bekommen, und dann noch 5.000 extra für den Transport. Bei vier Fahrten hätten also 25.000 Euro herausgeschaut, die er dringend gebraucht hätte: "Er hat ein 22-jähriges Kind mit Downsyndrom, das ein Vermögen kostet", sagte sein Anwalt Rudolf Mayer.
Außerdem sei "der Kurierfahrer das letzte Glied in der Kette", wie der Verteidiger betonte. Außerdem habe sein Mandant die drei weiteren Fahrten von sich aus zugegeben. Dabei sollen auch 15 Kilogramm Morphine geschmuggelt worden sein, erwischt wurde er mit drei Kilo Heroin im Feuerlöscher, erläuterte Staatsanwältin Nora Lackner. Die Drogen wollte er gerade an den Zweitangeklagten bei einer Tankstelle übergeben, als die Handschellen klickten.
Der 37-Jährige gab an, selbst süchtig zu sein, als Lohn seien nur 50 Gramm Heroin "für mich selbst" vereinbart gewesen. Er ist allerdings wegen mehrerer Drogendelikte vorbestraft, daher schien diese Version dem Richter nicht sehr glaubwürdig, zumal der Angeklagte vor der Polizei noch etwas anderes ausgesagt hatte.
Der Lkw-Fahrer, der unbescholten war, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, der zweite Angeklagte zu drei Jahren, alles unbedingt. Beide nahmen sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.