Eine Dienstanweisung des Erwachsenenbildners BFI Steiermark hatte im März österreichweit für Aufsehen gesorgt. Unmittelbar nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, das Arbeitgeber ein Verbot des Tragens von Kopftüchern ermöglicht, setzte der steirische BFI-Geschäftsführer Wilhelm Techt dieses Verbot in seiner Einrichtung im Alleingang durch.