Seit Jahren schlugen Wirtschafts- und Arbeiterkammer im Zusammenhang mit Onlinebranchendiensten Alarm. Man solle Formulare nicht ausgefüllt retournieren, weil daraus mehrjährige Verträge und Kosten entstünden. Nun setzte es am Landesgericht Leoben in einem derartigen Fall saftige Haftstrafen für zwei Deutsche (59 und 56 Jahre alt): fünf Jahre und acht Monate sowie vier Jahre und acht Monate. Das Delikt: schwerer Betrug und versuchter Betrug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bernd Hecke