Jugendliche, die in der Steiermark in Supermärkten, Shops, Cafes oder bei Veranstaltungen Alkohol oder Tabak erwerben wollen, haben offenbar nach wie vor leichtes Spiel. Bei nahezu jeder zweiten Test-Bestellung von Alkohol oder Rauchwaren wurde den Wünschen der Teenager entsprochen - auch wenn der Trend rückläufig ist, schilderte Mario Wünsch vom Amt der Landesregierung gegenüber der APA.
"In der Steiermark dürfen Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren Bier, Wein, Sekt bzw. Champagner sowie Most und Sturm trinken. Ab 18 ist der Alkoholkonsum uneingeschränkt möglich", erläuterte Wünsch. Erst dann seien auch Alkopops, Aperol und gebrannter Alkohol erlaubt. Der Tabakkonsum ist ab 16 für Jugendliche gestattet. "Über die Anhebung des Alters wir jedoch auf Bundes- und Länderebene gerade diskutiert", sagte der Landesbeamte.
40 Prozent der Testkäufer erhielten "Alk" und "Tschick"
Um die unerlaubte Abgabe alkoholischer Getränke und Tabak an Jugendliche aufzudecken, führt das Land seit drei Jahren regelmäßig Testkäufe durch. Im Vorjahr haben 14- bis 15-jährige Testkäufer unter Beobachtung von Mitarbeitern der Fachabteilung des Landes, die sich im Hintergrund halten, ihre Bestellungen in rund 400 Gastronomie- und Handelsbetrieben, Trafiken und Tankstellen abgegeben. Mit ernüchterndem Ergebnis: Die Jugendschutzbestimmungen wurden nur zu rund 60 Prozent eingehalten, in etwa 40 Prozent der Fälle kamen die jungen Testkäufer mit dem für sie nicht erlaubten Alkohol bzw. Glimmstängeln zurück.
Viele wissen nicht, dass Aperol gebrannt ist
"Insgesamt ist die Quote zwar von rund 50 Prozent im Jahr 2014 etwas gesunken, die Betriebe müssen aber weiterhin darauf sensibilisiert werden, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten", resümierte Wünsch. Vor allem in puncto Alkohol zeigten sich die getesteten Betriebe freigiebig. "Fest steht, dass es einen Schulungsbedarf gibt", so Wünsch. In der Praxis bestehe in den Gastronomie- und Handelsbetrieben nach wie vor "Unsicherheit, welcher Alkohol an Jugendliche welcher Altersgruppe verkauft werden darf". Viele würden beispielsweise nicht wissen, dass Aperol gebrannter Alkohol und daher erst ab 18 erlaubt ist.
In anderen Fällen wurde wiederum nur nach dem Alter gefragt und darauf vertraut, dass die Aussage richtig ist. In einigen Fällen war das Personal weder der deutschen Sprache mächtig noch waren die Jugendschutzbestimmungen bekannt, berichtete Wünsch. "Eine 14-Jährige aus der Obersteiermark hat bei einem Getränkehandel eine 1-Liter-Flasche Wodka ohne Ausweiskontrolle einkaufen können. Ein 16-Jähriger hat um Viertel nach Sieben in der Früh bei einer Autobahnraststation ein Glas Wodka bekommen", führte der Referent der Fachabteilung für Jugendschutz einige drastische Beispiele an. Die Detailauswertung der Daten zum Vorjahr werde noch im Frühjahr präsentiert.
Heuer bis zu 2.000 Tests geplant
Auch in diesem Jahr werden wieder Testkäufe durchgeführt: "Heuer sind zwischen 1.500 und 2.000 Tests geplant", sagte Wünsch. Ziel der kommenden Jahre sei eine Senkung der dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Verkäufe in Richtung einstelliger Prozentbereich.
Bei den Testkäufen werden die abgebenden Stellen einmal verwarnt. Im Wiederholungsfall haben die Gewerbetreibenden mit Anzeigen und Geldstrafen zu rechnen. Den Unternehmen drohen bei Alkohol Strafen gemäß der Gewerbeordnung von bis 3.600 Euro, bei der Tabakausgabe vor dem 16. Lebensjahr laut dem steirischen Jugendschutzgesetz Strafen in der Höhe von bis zu 15.000 Euro.
(APA)