Nach einem Gasthausbesuch im Dezember 2015 nahm der Konflikt seinen Ausgang, der mit einem Zivilverfahren und jetzt ergangenem Urteil endete. Der Zeltweger Bürgermeister Hermann Dullnig (SPÖ) wurde wegen Ehrenbeleidigung schuldig gesprochen und muss jetzt seine Behauptung als unwahr widerrufen. Geklagt hatte die Grüne Ex-Gemeinderätin Silvia Hartleb, der zu Ohren gekommen war, dass ihr der Bürgermeister gegenüber Dritten „ein massives Alkoholproblem“ unterstellt habe.
Nach unter anderem der Aussage eines Arztes als Zeugen sieht das Gericht keinerlei Anhaltspunkte dafür und stellte zudem fest, „dass der Beklagte die Unwahrheit dieser Äußerung kennen musste“. Auch zweifelt das Gericht nicht daran, dass Dullnig die Behauptung tatsächlich aufgestellt hat. Er hat das im Verfahren strikt verneint. „Diese Aussage überzeugte das Gericht nicht. Der Beklagte machte bei seiner Aussage keinen ehrlichen, glaubwürdigen Eindruck“, heißt es im Urteil.
Ute Groß