Eine Volksbefragung zum Grazer Murkraftwerk, das fordern die Gegner der bereits in Bau befindlichen Staustufe seit Monaten. Im Rathaus war das Ansinnen im Vorjahr abgeschmettert worden. Die vorgeschlagene Fragestellung sei nicht zulässig, die Umsetzung des Projekts außerdem nicht mehr im direkten Einflussbereich der Stadtregierung, argumentierten die Juristen sinngemäß. Jetzt blasen die Kraftwerksgegner zur juridischen Gegenoffensive und präsentieren ein Rechtsgutachten, dass beim renommierten Verfassungrechtler Heinz Mayer beauftragt wurde. Dieser dürfte in seiner Expertise zu anderen Schlüssen gekommen sein als die Grazer Rathaus-Juristen.