Weniger streng ist das Heer: Einschränkungen gibt es nur bei den Motiven. Diese dürfen die Würde des Menschen nicht verletzen und nicht diskriminierend oder pornografisch sein.
Auch in der Privatwirtschaft können Tätowierungen für Bewerber zum Problem werden. „Wenn der Arbeitgeber begründen kann, dass eine Tätowierung im Job hinderlich wäre, kann er einen Bewerber damit ablehnen“, sagt Ingrid Kuster, Arbeitsrechtsexpertin bei der Wirtschaftskammer.
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