Die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Formalfehler bei der aufgehobenen Hofburg-Stichwahl im Mai ziehen immer weitere Kreise. Im Fadenkreuz stehen inzwischen die „Mitglieder von zwanzig Bezirkswahlbehörden in ganz Österreich“, wie Oberstaatsanwältin Ingrid Maschl-Clausen der Kleinen Zeitung bestätigt. Der Verdacht lautet auf falsche Beurkundung (bei Wahlbeisitzern) und auf Amtsmissbrauch (bei BH-Mitarbeitern). Es gilt die Unschuldsvermutung.