Noch bis kommenden Mittwoch können für die steirische Landtagswahl am 24. November Wahlkarten schriftlich für die Stimmabgabe per Briefwahl beantragt werden. Dadurch können auch jene, die am Wahltag etwa Urlaub im Ausland machen, mitwählen. Bis Freitag, 22. November, können die Wahlkarten auch noch persönlich bei der eigenen Gemeinde abgeholt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Mit der Post ist vereinbart, dass auch noch am Samstag, 23. November, um 9:00 Uhr die Briefkästen geleert und die Wahlkarten den Bezirkswahlbehörden zugestellt werden. Diese werden dann am Montag mitausgezählt. Damit können Wahlberechtigte, die sich erst am Freitag bei der Gemeinde eine Wahlkarte besorgen, noch den Postweg nützen. Dieser ist übrigens kostenlos, das Porto bezahlt das Land. Spätestens Samstag um 9.00 Uhr muss die Wahlkarte allerdings im Postkasten liegen, wenn man „klassisch“ briefwählen möchte.
Wo man die Wahlkarte abgeben kann
Versäumt man auch diese Frist, kann man die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte noch bei der eigenen Bezirkswahlbehörde abgeben oder von einem Boten hinbringen lassen, allerdings haben die Bezirkswahlbehörden am Samstag nicht geöffnet. Am Sonntag gibt es aber bei den Bezirkswahlbehörden die Möglichkeit, die Wahlkarte abzugeben. Diesbezüglich sollte man sich aber bei der jeweiligen Wahlbehörde vorab informieren.
Alternativ gibt man die Wahlkarte einer anderen Person am Sonntag in ein Wahllokal im eigenen Bezirk mit (oder bringt sie selbst hin) - anders als bei der Nationalratswahl ist aber wichtig, dass sie im eigenen Bezirk abgegeben wird. Ist die Wahlkarte am Sonntag noch nicht ausgefüllt und zugeklebt, kann man auch persönlich in jedem Wahllokal in der Steiermark - unabhängig vom Bezirk - mit dieser Wahlkarte noch seine Stimme abgeben.
Landtagswahl: Wann die Wahllokale öffnen
Erstmals bei einer Landtagswahl in der Steiermark kann man auch schon bei der mündlichen Beantragung der Wahlkarte sofort sein „Kreuzerl“ machen: Für diesen Fall ist von der Gemeinde vor Ort eine Wahlzelle oder ein abgetrennter Raum oder Bereich, wo die wahlberechtigte Person unbeobachtet den amtlichen Stimmzettel ausfüllen kann, bereitgestellt. Nach erfolgter Stimmabgabe ist die verschlossene und mit der eidesstattlichen Erklärung versehene Wahlkarte im Gemeindeamt zur Weiterleitung an die zuständige Wahlbehörde abzugeben. Durch diese Möglichkeit gab es diesmal auch keinen vorgezogenen Wahltag. Solch einen hatte es bei den vergangenen Wahlen in der Grünen Mark noch gegeben.
941.509 Personen sind bei der Landtagswahl diesmal wahlberechtigt. Am Wahltag öffnen in der Steiermark die meisten Wahllokale zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr und schließen zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr. In der Stadt Graz werden die Wahllokale generell von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet sein. Mit einer ersten Hochrechnung ist kurz nach 16:00 Uhr zu rechnen.