Zunächst eine brutale Attacke in einem Grazer Abrisshaus im Februar: Einer Schülerin (14) wurden dabei ihre Haare angezündet, mit einer Eisenstange wurde sie zudem am Kopf attackiert. Vier Monate später wollte das Opfer dann der vermeintlichen Kontrahentin am Jakominiplatz „einen Denkzettel für die erlittenen Schmerzen verpassen“, wie es der Verteidiger formuliert. Dieser „Denkzettel“ führte am Donnerstag zum Prozess für die mittlerweile 15-Jährige - in Tötungsabsicht soll die junge Bulgarin nämlich mit einem Messer zugestochen haben. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Mordversuch angeklagt.
„Sie steckte ein Messer ein und suchte eines der Mädchen auf. Dann verlangte sie eine Entschuldigung, was die andere verweigerte und wegging“, führte Staatsanwältin Ines Eichwalder aus. Die Angeklagte ging ihr nach und stach ihre Kontrahentin in den unteren Rücken. Eigentlich sollte der Stich in die Pobacke gehen, doch aufgrund der Bewegung traf es den Rücken, führte der Verteidiger aus. Zunächst soll sogar die 13-jährige Schwester der Beschuldigten aus taktischen Gründen die Tat gestanden haben. Sie wäre noch nicht strafmündig gewesen. Das spricht dafür, dass die Tat geplant gewesen sei, war die Anklägerin überzeugt.
Verstörende Tagebucheinträge
Belastend für die heute 15-Jährige waren auch Aufzeichnungen, die man in ihrer Zelle in der Haft gefunden hatte. Dort beschimpfte sie alle und jeden. „Ich wurde selbst von ihr als Hurensohn-Anwalt bezeichnet“, schilderte ihr Verteidiger Frank Carlo Gruber, der diese schriftlichen Entgleisungen aber eher als „Abfallkübel, wo man alles niederschreibt“ sah und ihr nicht weiter übel nahm. Für die Staatsanwältin sind die Einträge hingegen Indiz dafür, wie die Beschuldigte wirklich tickt: „Da geht eine eindeutige Tötungsabsicht hervor. Sie bedauert im Tagebuch, dass das Opfer noch lebt.“
„So kann das nicht weitergehen, dass jeder in Graz jeden absticht, da ist auch die Politik gefordert“, wetterte der Anwalt. Seine Mandantin habe jedenfalls seit dem Vorfall eine posttraumatische Störung, Flashbacks und Schlafstörungen. Die Zurechnungsfähigkeit war laut Sachverständigem gegeben. Gruber weiter: „Es war keine Tötungsabsicht, sie ist nur der Körperverletzung schuldig. Welcher Mensch sticht, wenn er jemanden töten will, nur ein einziges Mal in die Gesäßgegend?“
Während der Einvernahme der Angeklagten erfolgte ein Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil fiel am späten Nachmittag: Schuldspruch und 18 Monate Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Opfervertreter meldete Nichtigkeit an.