Eine Störung der Sexualpräferenz, nämlich Pädophilie, diagnostiziert der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl. Der über längere Zeit fortgesetzte Download verbotener Inhalte belege das, „der Angeklagte bestreitet es aber“. Auf den Datenträgern des Zivildieners aus Graz haben die Ermittler jede Menge legale Pornografie gefunden, aber eben auch strafbare, sexuell eindeutige Darstellungen von Kindern.