Die Grazer Chirurgin, die mutmaßlich ihre Tochter, die zu dem Zeitpunkt knapp 13 war, bei einer am Kopf eines Patienten Hand anlegen ließ, bekämpft ihre Entlassung. Kommende Woche findet eine Arbeitsgerichtsverhandlung am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz statt.
Die Ärztin argumentiert nach einem Bericht der „Steirerkrone“, dass ihre Entlassung nicht gerechtfertigt gewesen und nicht zeitgerecht erfolgt sei. Eine Entlassung muss nämlich unmittelbar erfolgen, wenn dem Arbeitgeber ein Entlassungsgrund bekannt wird. Geschieht das nicht, könnte die Entlassung nichtig sein. Ist der Arbeitgeber nicht sicher, ob ein Entlassungsgrund gesetzt wurde, ist der Beschäftigte dienstfrei zu stellen, bis die Vorwürfe geklärt sind.
Die Chirurgin und ein zweiter Arzt wurden Ende Juli entlassen, nachdem für den Dienstgeber, das LKH Graz, die „erforderliche Vertrauenswürdigkeit“ nicht mehr gegeben war.
Ermittlungsverfahren läuft noch
Strafrechtlich sind die Vorwürfe noch nicht geklärt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz Arnulf Rumpold bestätigt, dass weiterhin ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Personen anhängig ist. Der Anfangsverdacht lautet auf schwere Körperverletzung, bzw. bei anderen Beschuldigten auf das „Unterlassen der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“. Einer der Beschuldigten ist auch ein „Verband“ – der Dienstgeber. Derzeit sei nicht absehbar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sind. Am Ende kann eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklage gegen einen oder mehrere Beschuldigte stehen.
Zweifel am ursprünglichen Vorwurf
Zuletzt wurden öffentlich Zweifel am ursprünglichen Vorwurf laut, dass die Chirurgin ihrer Tochter bei der Notoperation am 13. Jänner nach einem Forstunfall tatsächlich erlaubt habe, selbst den Schädel des schwer verletzten Patienten aufzubohren. Vielmehr habe die Tochter während der Operation nur ihre Hand auf die Hand der Mutter gelegt. Wie berichtet, ist die Operation komplikationslos verlaufen und der Patient genesen.