Wie der Streit im Grazer Lokal losging, lässt sich nicht abschließend klären. Der Angeklagte sagt, ein Lokalgast habe in der Öffentlichkeit eine „Line gezogen“( Kokain konsumiert) und er musste einschreiten. Was sehr umsichtig und gesetzestreu von ihm wäre, zumal er selbst viermal wegen Suchtmitteldelikten vorbestraft ist.

Der andere sagt, der Freund der Wirtin sei eifersüchtig gewesen. Auch wer zuerst zugeschlagen hat, bleibt offen: Der Freund der Wirtin kann eine gebrochene Nase vorweisen, der andere die Narbe von einer Platzwunde.

Unstrittig ist, was der Angeklagte zugibt: Er ist dem Gast nachgelaufen und hat ein Fahrrad nach ihm geworfen, das aber – auch – ein fremdes Auto traf und schwer beschädigte. Man jagte sich offenbar gegenseitig. Das Dach eines Kleinwagens wurde eingedrückt. Irgendwann sprang der Afghane auf das Auto des Opfers, trat einen Seitenspiegel herunter und zertrümmerte eine Scheibe. Einen Glasaschenbecher warf er dem Opfer auch an den Kopf.

Die Wirtin hat auf dem Handy zwei entlastende Videos, die ein Nachbar aufgenommen hat. Darauf tun zwei verschwommene, schwarz gekleidete winzige Männchen in der Dunkelheit irgendetwas und schreien laut. Ihr Freund sei also eindeutig angegriffen worden, sagt die Wirtin zu Richterin Julia Riffel. „Seit er mit mir zusammen ist, hat er sich wirklich geändert.“

Eklatante Erinnerungslücken

Das Opfer kann sich plötzlich nicht mehr an das von ihm der Polizei detailliert beschriebene Messer mit doppelseitiger Klinge beim Angeklagten erinnern. Nur, dass er etwas „blitzen“ gesehen hat. Eine Zeugin kann sich an ausgewählte Details, aber sonst an nichts erinnern, geschweige denn an das Klappmesser, das sie der Polizei beschrieben hat.

Richterin Julia Riffel fällt bezüglich des Messers einen Freispruch, für Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung zwölf Monate Haft, acht davon auf Bewährung ausgesetzt. Da haben die Zeugen zu Recht schon das Weite gesucht.