Wer mit extrem überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, dem droht seit März nicht nur der Führerscheinentzug, sondern auch die Beschlagnahmung seines Fahrzeugs. In der Steiermark machte die Polizei von dieser Regelung bisher zwölfmal Gebrauch. Allerdings: Bei der Beschlagnahmung durch die Polizei handelt es sich lediglich um eine vorläufige Maßnahme. Damit das Auto tatsächlich durch eine Versteigerung den Besitzer wechseln kann, muss die Beschlagnahmung von der zuständigen Behörde bestätigt werden. In der Steiermark sind zwölf Bezirkshauptmannschaften damit betraut. Blickt man auf ganz Österreich, sind es 80 Strafbehörden.