Am Ende der Verhandlung wünscht Richter Martin Heissenberger der Angeklagten am Straflandesgericht Graz noch alles Gute: „Ich hoffe, dass Sie dadurch nicht allzu sehr aus der Bahn geworfen wurden.“

Von Sommer bis Weihnachten 2023 hat sie ihre bis dahin geordnete Bahn jedenfalls verlassen: Eigentlich hätte sie als Prüferin Bezieher von Wohnungsunterstützung des Landes zu Hause aufsuchen, mit ihnen einen Prüfbogen (Wohnungsunterstützungsformulare) ausfüllen und sie von ihnen unterschreiben lassen sollen. Stattdessen füllte sie zumindest 18 Formulare selbst aus und machte die Unterschriften nach, um das zu verschleiern.

Damit hat sie Amtsmissbrauch begangen. „Warum?“ und „Wie kam es dazu?“ sind die einzigen Fragen, die der Schöffensenat klären muss, denn sie gibt ohnehin alles zu. „Ich will nichts schönreden“, sagt sie. „Ich habe in der Zeit meine Mutter verloren. Es war ganz schlimm, ich war überfordert...“ Hilfe suchte sie nicht, auch nicht bei ihrem Chef, der eigentlich „ein ganz Netter“ war.

Es ist nicht klar, ob dem Land durch ihr Fehlverhalten überhaupt irgendein Schaden entstanden ist. Es lasse sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob damals eine Einstellung oder Neuberechnung der Unterstützung in einzelnen Fällen notwendig gewesen wäre, sagt ein Zeuge. Für das Verbrechen (!) des Amtsmissbrauchs ist das aber auch unerheblich.

„Es tut mir sehr leid“, sagt sie wiederholte Male. „Ich habe dadurch auch meinen Job verloren. Achtzehneinhalb Jahre habe ich beim Land gearbeitet.“ Sie diente sich in die Vertrauensstellung als Prüferin hinauf, nachdem sie als Reinigungskraft begonnen hatte. Dann war es zu Ende, fristlos, wortlos, ohne Aussprache. „Schade, oder?“, sagt der Richter.

Sechs Monate Haft (bedingt auf drei Jahre) sind die absolute Mindeststrafe für Amtsmissbrauch. Die nimmt sie sofort an.