Wenn es nach dem Nordmazedonier (29) geht, ist Anfang Oktober in der Wohnung seiner Ex-Lebensgefährtin in Graz nicht viel Aufregendes passiert. Nachdem er den gemeinsamen Sohn im Kindergarten abgeliefert hatte, ging er zur Wohnung der Ex, um sie zu überreden, es doch wieder mit ihm zu versuchen. Vor der Wohnung standen unerwartet Männerschuhe. Im Schlafzimmer lag ein nackter Mann im Bett. Trotzdem habe er „keine Gewalt“ angewendet, als er in die Wohnung stürmte. „Was soll das, wer bist du?“, habe er den Fremden gefragt, aber ganz ruhig. „Ich habe nicht geschrien.“

„Du hast unsere Liebe umgebracht“

Er setzte sich aufs Sofa, denn er „war traurig“, erzählt er Richter Hanspeter Draxler am Straflandesgericht Graz. Dann habe er in der Küche ein Messer geholt, nicht das spitze, das die Polizei sichergestellt hat, sondern „ein Brotmesser. Ich hatte Angst, er tut mir was an.“ Auch die Drohung „Ich bring dich um! Ich bring euch um!“, habe er nicht ausgestoßen, nur: „Du hast unsere Liebe umgebracht.“

„Sie können sich verantworten, wie Sie wollen“, sagt der Richter. „Aber das ist alles totaler Blödsinn.“ Welche Frau lässt den Ex, der sie vor der Trennung schon einmal gewürgt hat, in aller Früh so einfach in die Wohnung, wo der Neue noch im Bett liegt? Und dann hat er „angsterfüllt“ ein Messer in der Hand und sagt zum Neuen – wieder ganz ruhig – „Komm heraus, lass uns reden.“

Doch noch geständig

Erst nach eindringlicher Besprechung mit seinem Verteidiger erinnert sich der Angeklagte, was vorher besprochen war: Er ist geständig. Ja, er hat die Tür aufgedrückt, es gab ein Gerangel, es gab die Drohung, er hat mit dem Messer gefuchtelt und seinen Gegner dabei leicht am Brustbein verletzt und ihn gekratzt. Einen harmloseren Teil der Auseinandersetzung sieht man sogar auf dem Handyvideo, das er selbst (!) mit dem (spitzen) Messer in der anderen Hand gedreht hat. Als die Ex die Polizei am Telefon hatte, verließ er die Wohnung und rief später selbst die Polizei.

Die Hoffnung des Verteidigers, dass der Angeklagte dank später Einsicht und nach einmonatiger U-Haft gleich enthaftet werden könnte, erfüllt sich nicht. Für gefährliche Drohung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und ein Vergehen nach dem Waffengesetz (Schlagring und Schlagstock) verhängt das Gericht neun Monate Haft, sieben davon bedingt, zwei sind gleich abzusitzen. Er bleibt also noch einen Monat Staatsgast. „Es darf keine unangebrachte Bagatellisierung solcher Gewalttaten geben“, begründet der Richter. Drei Tage Bedenkzeit.