Neu ist die Erfahrung eines Strafprozesses für die Familie nicht: Bereits einmal musste man sich gemeinsam am Grazer Straflandesgericht wegen Tierquälerei verantworten - damals wurde nur der Vater schuldig gesprochen, bekam ein Tierhalteverbot (dezidiert für Schweine) auferlegt.

Am Montag ein neuer Prozess: Wieder sitzen alle drei Familienmitglieder auf der Anklagebank, wieder wird ihnen Tierquälerei angelastet. Laut Staatsanwaltschaft gab es in dem Betrieb viele kranke Tiere, Entzündungen wurden nicht rechtzeitig behandelt, Tierärzte nicht beigezogen. Zwei Schweine mussten deshalb notgeschlachtet werden. Die Verantwortung der Angeklagten? Der Vater will mit der Schweinehaltung gar nichts mehr zu tun gehabt haben. Die Mutter (Betriebsleiterin) hat sich laut Eigendefinition „immer gut um die Tiere gekümmert, ich hab‘ sie ja auch gestreichelt“. Und der Sohn (eigentlich als Tierhalter eingetragen) habe mit der Betreuung der Tiere auch nichts zu tun. Der Verteidiger der Familie meint: „Der Begriff der rohen Misshandlung wird zu weit interpretiert. Bedauerlicherweise verenden bei jeder großen Zucht auch bei großer Pflege Tiere. Es war eine ganz normale bäuerliche Betreuung.“

„Sukzessive Verschlechterungen“

Das will der Amtstierarzt so nicht im Raum stehen lassen. Der Veterinär erklärt: „Es zog sich durch alle Kontrollen bei diesem Betrieb, dass keine Behandlungen durchgeführt wurden. Verletzte Tiere mussten leiden.“ Es habe „sukzessive Verschlechterungen“ bei dieser Landwirtschaft gegeben.

Richter Raimund Frei will sich eigentlich ersparen, die „grauslichen“ Fotos zu präsentieren. Da die Angeklagten sich allerdings wenig einsichtig zeigen (“Es war eigentlich alles in Ordnung, nur ein Ferkel war verletzt“, erklärt die Mutter), listet der Vorsitzende Details aus dem Gutachten auf und meint: „Es muss nicht sein, dass am Gang die Gülle zehn cm tief steht. Nennen Sie das liebevolle Arbeit, das soll steirische Schweinehaltung sein?“ Dann werden Bilder von verstümmelten Tieren und frischen Wunden gezeigt. Schlussendlich muss vertagt werden. Ein weiteres Gutachten wird eingeholt.