Eine 14-Jährige ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verurteilt worden. Sie soll als Anhängerin der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geplant haben, am Jakominiplatz in der Innenstadt „Ungläubige“ zu töten. Das Mädchen wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ermittler des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) erhielten Anfang Mai einen Hinweis von Kollegen aus Deutschland. Diese waren einer radikal-islamistischen Zelle auf der Spur gewesen und stießen dabei auf Chats - eine Spur führte zu einer 14-Jährigen nach Graz. Offenbar wollte die aus Montenegro stammende Jugendliche mitten in der steirischen Landeshauptstadt mit einem Messer „Ungläubige“ töten. Der Jakominiplatz soll ein potenzielles Ziel gewesen sein, aber auch Kirchen und ein Polizeiposten.
Die 14-Jährige wurde am 17. Mai festgenommen. Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Angeklagt wurde die Jugendliche später wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation. Der Strafrahmen: Die Höchststrafe für die Teilnahme an einer terroristischen Organisation beträgt für Erwachsene zehn Jahre, für Minderjährige gelten fünf Jahre als Obergrenze. Die Mitgliedschaft an einer kriminellen Vereinigung wird mit fünf Jahren bzw. der Hälfte für Minderjährige geahndet.
Staatsanwältin: „Sie hatte tatsächlich vor, Anschläge zu begehen“
Laut Anklage soll sich die Schülerin der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Zudem soll sie auch den Entschluss gefasst haben, ins Ausland zu reisen, um an Kampfhandlungen des IS teilzunehmen. „Die Angeklagte war bereits vor ihrem 14. Geburtstag getragen von einer radikal–religiösen Einstellung“, so die Staatsanwältin heute. Auf ihrem Handy wurden der Anklage zufolge diverse radikal-islamistische Inhalte gefunden. Propagandamaterial des IS soll die Schülerin auch in sozialen Medien veröffentlicht haben. Angeklagt ist nur ein Zeitraum von acht Tagen im Mai, da das Mädchen zuvor nicht strafmündig gewesen ist. Darauf beruft sich heute auch der Verteidiger der 14–Jährigen. Und er ergänzt: „In der Haft hat bei meiner Mandantin ein großes Umdenken stattgefunden. Sie hat nun Pläne für ein normales Leben, trägt kein Kopftuch mehr.“
Angeklagte Schülerin: „Ich wollte es ausprobieren“
Die angeklagte 14–Jährige steht heute vor Gericht dazu, dass sie eine Bombe bauen wollte. „Mich hat interessiert, wie sie funktioniert. Aber das war damals – heute denke ich nicht mehr so.“
Und auch die Chat-Verläufe mit „IS–Freunden“ gibt sie zu. „Ja, ich habe geschrieben, dass ich andere Menschen und mich in die Luft sprengen will.“
Konkret gestand die 14–Jährige, mit einer jungen Deutschen gechattet zu haben. „Wir schrieben, dass wir nach Syrien gehen wollen und auch über einen Anschlag am Jakominiplatz. Ich habe dabei auch zwei Küchenmesser hergezeigt.“
Laut Anklage war auch ein konkreter Zeitpunkt für den Anschlag in Graz geplant. „Es ging dabei darum, Menschen zu töten und dass man dabei auch selbst stirbt“, gesteht die 14-Jährige. Bald nach dem 11. März sollte es passieren. „Ich wollte aber keinen Anschlag machen, weil ich weiß, was dann passiert. Das war nur virtuell. Ich schrieb über den Anschlag in Graz, weil die IS-Leute dann sicher sagen würden, dass ich stark sei.“
Zu Mittag sagte ein Beamter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung aus. Er erzählte über die sichergestellten Chats, in denen es um die Anschlagspläne ging: „Die Zutaten aus der Bombenanleitung, die die Angeklagte bekam, waren geeignet für den Bau eines Initialzünders.“
Die Schülerin hatte zuvor erklärt: „Es tut mir leid. Zu 100 Prozent lasse ich das mit dem IS.“ – „Das höre ich nach drei Stunden jetzt das erste Mal von Ihnen“, merkte die Richterin an.
Das Urteil
Der Schöffensenat verhängte eine unbedingte Strafe von zwei Jahren. Die Angeklagte habe sich lange radikalisiert und verfüge über „umfangreiches Wissen über den IS“. „Daher meinen wir, es ist weiter Haft nötig, damit nicht irgendein Chat oder Video sie von etwas anderem überzeugen kann“, begründete die Richterin die unbedingte Haftstrafe. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.