Staatsanwalt Hansjörg Bacher hat dem beschuldigten Ex-Fußballer (30) zwei Tritte vorgeworfen, einer davon ist für das Opfer (54) tödlich gewesen: „Als das Opfer zu Boden ging, lief der Angeklagte auf ihn zu und versetzte ihm mit voller Wucht einen zweiten Tritt in den Oberkörper. Er war Fußballer und kann große Wucht in so einen Tritt legen.“
Der Beschuldigte selbst betonte bereits beim Prozessauftakt: „Es war ein einziger mittelschwerer Tritt. Ich habe aber nicht wie beim Abstoß ausgeholt.“ Das Opfer erlitt durch die Tat vor einem Grazer Café im Jänner einen Milz- und Leberriss. Dadurch kam es zu einer Fettembolie, der Angegriffene starb noch an Ort und Stelle.
Beim am Montag fortgesetzten Mordprozess gegen den Ex-Fußballer servierte die Schwiegermutter des Angeklagten ihre eigene Variante - eine mit keinem einzigen Tritt: „Ich stand daneben. Aber er hat gar nicht getreten. Es war nix“, erklärte die Frau. „Das Opfer ist tot“, entgegnete der Staatsanwalt. Richterin Julia Riffel meinte zur Zeugin: „Überlegen Sie, was Sie sagen! Sie sind einen Meter danebengestanden und haben nichts mitbekommen? Das ist nicht nachvollziehbar.“ Doch die Schwiegermutter blieb dabei und führte weiter aus: „Was ich gesehen habe, ist, dass das Opfer zunächst bei Bewusstsein war und danach ohnmächtig wurde.
„Mit richtiger Wucht“
Auch der wichtigste Zeuge (er hat Teile des Vorfalls von seiner Wohnung aus wahrgenommen) kam am Montag zu Wort und erklärte, dass das 54 Jahre alte Opfer auf allen Vieren auf dem Boden gelegen sei. „Der Angeklagte bewegte sich da eigentlich schon weg, drehte sich aber um und nahm Anlauf. Dann trat er wie beim Fußball mit richtiger Wucht rechts zwischen Rippe und Bauch.“ Verteidiger Bernhard Lehofer hielt dagegen: „Rechts? Wieso sind dann alle Verletzungen auf der linken Seite? Das ist schon sehr seltsam.“ Sein Mandant sei auch nie als „Aggressivling“ aufgefallen, meinte der Rechtsanwalt. Dem steht wiederum die Aussage von Zeugen gegenüber, die den Beschuldigten als „Fußball-Hooligan“ beschrieben haben.
Die Gutachterin erläuterte, dass es zwei Attacken bzw. Tritte gegeben hat. Die Entscheidung der Geschworenen fiel nach mehrstündiger Beratung erst am Abend: 4:4 beim Mord, 8:0 im Fall der Körperverletzung. Ergibt: Kein Mord, aber Verurteilung wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter schwerer Körperverletzung bei einem zweiten Opfer - acht Jahre Haft. Nicht rechtskräftig.