PRO

Paul Sevelda: Die EU-Empfehlung, das Rauchen im Freien – insbesondere an Orten, an denen sich Kinder aufhalten – zu verbieten, erhält von mir ein klares PRO. Kritiker könnten einwenden, dass Österreich bereits gut aufgestellt ist: Seit 2018 gilt ein Rauchverbot auf Freiflächen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, und seit 2019 dürfen in überdachten Gastgärten nur dann Zigaretten angezündet werden, wenn mindestens 50 Prozent der Seitenflächen offen sind. Auch in Verkehrsmitteln wie Taxis und Reisebussen ist das Rauchen längst untersagt. Warum also weitere Einschränkungen?

Mein JA zur EU-Empfehlung gründet nicht auf der Annahme, dass Rauchen im Freien per se massiv schädlich für die Umgebung ist. Es basiert vielmehr auf dem gesundheitspolitischen Ziel, die Anzahl der Raucher:innen drastisch zu reduzieren. In Österreich rauchen 20,6 % der über 15-Jährigen täglich – weit über dem EU-Schnitt von 19,7 %. Wenn wir das Rauchen langfristig eindämmen und vor allem Kinder und Jugendliche schützen wollen, müssen wir die Gelegenheiten, bei denen geraucht werden kann, erheblich einschränken.

Univ-Prof. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe
Univ-Prof. Paul Sevelda, Präsident der Österreichischen Krebshilfe © Krebshilfe/sabine Hauswirth

Ein Rauchverbot an Orten wie Kindergärten, Schulen und Spielplätzen sendet ein klares Signal: Rauchen ist kein akzeptables Verhalten, insbesondere nicht in der Nähe von Kindern. Es verhindert, dass Erwachsene als schlechtes Vorbild auftreten, und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit dem Rauchen beginnen. Gleichzeitig wird auch für bestehende Raucher:innen der Anreiz geschaffen, ihren Zigarettenkonsum zu verringern oder ganz aufzuhören. Diese Maßnahme ist überfällig, wenn wir ernsthaft verhindern wollen, dass die nächste Generation in die Raucherfalle tappt.

Und allen Kritikern von neuen Rauchverboten sei gesagt, dass auch schon die prophezeite Schließungswelle aufgrund des 2019 in Kraft getretenen generellen Rauchverbots in der Gastronomie ausgeblieben ist. Ganz im Gegenteil: Es herrschen nun gleiche Bedingungen für alle Betriebe und alle Besucher:innen sind heute froh, dass es diese Regelung gibt.

Neben den Rauchverboten gehört auch die Einbeziehung von alternativen Tabakprodukten ins Nichtraucherschutzgesetz dringend auf die politische Agenda. Zusätzlich wäre eine strengere Preispolitik für Tabakprodukte ein weiterer Schritt, um den Einstieg in die Raucherkarriere zu erschweren.

CONTRA

Klaus Josef Friedl: Die Aussicht auf ein weiteres, noch umfangreicheres Rauchverbot auch im Freien erhitzt derzeit die Gemüter und sorgt für heftige Diskussionen. Dazu ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass es sich beim aktuell geplanten Rauchverbot unter anderem auch in den Außenbereichen der Gastronomie um einen Entwurf der EU-Kommission für eine unverbindliche Empfehlung an die Mitgliedsstaaten handelt. Selbst wenn die Empfehlung seitens der EU verabschiedet werden sollte,  bleibt es immer noch den Mitgliedsstaaten überlassen, wie und in welchem Umfang diese Empfehlung in nationales Recht umgesetzt wird.  

Aus Sicht der Gastronomie ist eine Ausdehnung des Rauchverbots auch auf Außenflächen keineswegs zu begrüßen. Ein solches Rauchverbot würde bei sehr vielen Betrieben zu wirtschaftlichen Einbußen führen. Den Gastronomen liegt sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter als auch die der nicht rauchenden Gäste am Herzen. Was die Raucher betrifft sei allerdings die Frage gestattet, ob jemand, der im Gastgarten nicht mehr rauchen darf, sich deshalb das Rauchen abgewöhnt?! Würden sich diese Personen nicht wohl eher in den privaten Bereich zurückziehen und dort munter weiter rauchen?! Weiters käme es wohl zu einem unerwünschten Verdrängungseffekt, wenn Gäste beispielsweise gezwungen wären, auf öffentliche Flächen außerhalb der Betriebe auszuweichen. Würde ein Rauchverbot im Sinne des Schutzes der Nichtraucher für Freibereiche der Gastronomie gelten, würde auch bei diversen Festen z.B. der Freiwilligen Feuerwehr, jedem Dorffest und jedem Fest eines Sportvereins ein Rauchverbot gelten.  

Klaus Friedl, Wirtschaftskammer
Klaus Friedl, Wirtschaftskammer © Oliver Wolf Foto GmbH

Es ist fraglich, ob ein Rauchverbot im Gastgarten tatsächlich zur Senkung der Anzahl der Raucher beitragen kann oder ob es dafür nicht wirkungsvollere Maßnahmen gibt! Welche wirtschaftlichen Auswirkungen eine solche Maßnahme nach sich ziehen, kennen unsere Betriebe seit den Rauchverbot in Innenräumen bereits.  Viele Unternehmer empfinden solche Vorgaben als Bevormundung und als Einschränkung der geschäftlichen Freiheit. Es gibt ja schon verschiedene Betriebe, die bereits Raucherbereiche in ihren Gastgärten ausweisen. Dies sollte allerdings eine höchstpersönliche Entscheidung jedes einzelnen Unternehmers bleiben. Für die Erhaltung des Kulturguts Wirtshaus, Restaurant, Cafe sowie auch Würstelstände, eigentlich alle gewerberechtlich-gastronomisch geführten Betriebe, sind derartige Absichten in einer ohnehin schon angespannten Situation nicht förderlich. Heute wird auf EU-Ebene über ein Rauchverbot im Freien nachgedacht, was kommt als nächstes – ein Verbot von frittierten, fetten Speisen? Ein Verbot von Alkohol? Von zuckerhaltigen Desserts? Braucht es hierfür Bürokratie und Verbote oder lässt sich all das vielleicht auch mit Umsicht, Information und Hausverstand regeln?