Als der Landtag im Jahr 2022 den steirischen Gemeinden die Möglichkeit gab, eine Abgabe auf leer stehende Wohnungen sowie auf Zweitwohnsitze einzuheben, hatte man mehrere Intentionen im Sinn. Neben der Bereitstellung von mehr leistbarem Wohnraum ging es auch um eine neue Einnahmemöglichkeit für die klammen Gemeinden – oder zumindest eine Abgeltung für die Kosten (Infrastruktur etc.), die durch Zweitwohnsitze entstehen. Zumindest das Geld fließt: Insgesamt rund neun Millionen Euro nehmen jene 190 Kommunen heuer ein, die von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.