Nichts wird es aus der erhofften Wahlkampfmunition für Neos-Spitzenkandidat Niko Swatek vom Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser sollte, so der pinke Plan, die auf die ORF-Haushaltsabgabe aufgeschlagene „Kultur- und Sportförderungsabgabe“ als verfassungswidrig aufheben. Die höchstrichterliche Prüfung war Ende Jänner auch mit den Abgeordnetenstimmen von FPÖ und Grünen beantragt worden. Tatsächlich fiel die Entscheidung in Wien noch rechtzeitig vor der Wahl. Allerdings nicht im Sinne der Opposition: Das Richterkollegium unter dem Vorsitz von Präsident Christoph Grabenwarter wies die Beschwerde aus der Steiermark zurück.