Nicht gerade eine Schwerkriminelle ist die 21-jährige Kindergärtnerin, die am Mittwoch zaghaft vor Richterin Verena Oswald trat. Und doch muss sie sich gegen den Vorwurf des schweren Betrugs verteidigen. „Nicht schuldig“, sagt sie.
Ein Magen-Darm-Virus ging im Jänner im Kindergarten um. „Mir ging es nicht gut“, sagt die junge Frau. Also besorgte sie sich eine Krankmeldung. Aber wie? „Ich war in der Ordination“, erzählt sie ihre Version. Nichts Auffälliges. Nach der Untersuchung bekam sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – und jetzt eine Ladung als Beschuldigte vom Straflandesgericht Graz.
Die ÖGK fragte nämlich bei der Ärztin nach, die sich sicher ist: „Die Bestätigung ist nicht von mir.“ – „Aber diese Bestätigung wurde mir gegeben, ich kann mir das nicht erklären“, beharrt die Beschuldigte. An den Besuch der Patientin kann sich die Ärztin nicht erinnern. Es gibt keine Aufzeichnungen und auf der Bescheinigung sind Datum und die Zeile „Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit...“ in einer Schrift gedruckt, „die wir in der Ordination nicht verwenden“. Und einen Zettel gibt es nur, wenn der Vorgang elektronisch der ÖGK gemeldet wird, die e-Card wurde aber nicht eingelesen.
Verantwortungsübernahme
Es folgt eine hochdosierte verbale Extra-Behandlung durch Staatsanwalt Daniel Weinberger und die Richterin: „Es liegt auf der Hand, dass Sie eine alte Krankmeldung verfälscht haben.“ – „Es ging Ihnen wohl nur um den Krankenstand nicht um Bereicherung.“ – „Da bliebe nur noch die Urkundenfälschung mit einem statt drei Jahren Strafdrohung.“ – „Eine Diversion wäre möglich, erfordert aber eine Verantwortungsübernahme.“
Nach kurzem Rückfall – „Gegen Ärzte ankommen geht net für uns Kleine!“ – folgt das befreiende Geständnis: „So war es, aber ich war wirklich daheim und krank.“ 1000 Euro Geldbuße im Rahmen der Diversion ersparen ihr eine Verurteilung. Ein teurer Umweg statt einer vermeintlichen Abkürzung zum Krankenstand.