Es ist zwar nur ein kleiner Betrag, aber für jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, machen 100 Euro mehr oder weniger im Geldbörsel schon einen Unterschied. Diese Summe zahlt das Land jenen Menschen nach, die im Vorjahr erfolgreich den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes beantragt haben. Im April gab es den entsprechenden Beschluss der Landesregierung, allerdings warten 34.400 Empfänger noch immer auf das zugesagte Geld.
Auf Nachfrage bei der Sozialabteilung des Landes heißt es dazu: „Seit Juli wurden die zusätzlichen 100 Euro des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes schon an 152.000 steirische Haushalte ausbezahlt. Das entspricht 82 Prozent aller Berechtigten.“ Noch in dieser Woche würden weitere 24.000 Auszahlungen getätigt, die noch fehlenden rund 10.000 Überweisungen in Kürze. „Die Überweisung ist mit einem administrativen Aufwand verbunden, aber es ist der Sozialabteilung wichtig, allen anspruchsberechtigten Personen noch vor Beginn der Heizsaison die Unterstützung zukommen zu lassen“, so Leiterin Barbara Pitner zur Kleinen Zeitung.
Geld blieb übrig
Große Freude hatte man beim Land ohnehin nie mit der Abwicklung dieser Ausgleichsmaßnahme des Bundes. Die Vorgeschichte: Um die rasant steigenden Wohn- und Heizkosten abzufedern, beschloss die Bundesregierung im Vorjahr einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Millionen Euro. 94 Millionen davon flossen in die Steiermark, die Modalitäten musste jedes Bundesland selbst ausarbeiten. Schließlich wurde eine Summe von 400 Euro pro Haushalt und die Einkommensobergrenzen für den Anspruch festgelegt. Dennoch blieben 18 Millionen Euro übrig. Weil das Geld nicht umgeschichtet werden darf, wurde zunächst die Frist verlängert, dann der Bezieherkreis erweitert und letztlich die Nachzahlung in der Höhe von 100 Euro an bisherige Empfänger beschlossen. Diese müssen nichts weiter tun, das Geld landet automatisch auf ihrem Konto.
Anträge seit Montag
Der jährlich ausbezahlte Heizkostenzuschuss des Landes (Höhe 340 Euro pro Haushalt) hat mit diesem Zuschuss übrigens nichts zu tun. Er kann seit dieser Woche und noch bis 28. Februar beim Wohnsitz-Gemeindeamt beantragt werden (mehr Infos hier).