Schon vor der Verhandlung gibt es den Handschlag zwischen Autofahrer und Unfallopfer: „Wie geht‘s dir? Ich hab‘ mir so Sorgen gemacht ...“ Im Bezirk Graz Umgebung waren die beiden aufeinandergeprallt. Der Pkw-Lenker hatte damals 0,86 Promille. „Sie wissen: Ab 0,5 Promille wird es beim Führerschein ernst, ab 0,8 im Strafrecht“, beginnt Richter Andreas Rom. Deshalb muss sich der 40 Jahre alte Angeklagte am Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.