Bei seiner polizeilichen Einvernahme hat der Beschuldigte noch gepokert, wie er nun zugeben muss: „Ich sag‘ einmal so“, eröffnet er bei seiner Verhandlung, „ich hab‘ damals Sachen gesagt, die richtig waren. Und Sachen, die ich nicht richtig beantwortet habe.“ Fakt ist: Beim konkreten Vorfall ging es um Nackiges auf seinem Handy. Die Frau des Ägypters hat dieses durchleuchtet und wurde fündig. Für sie war es ein Sex-Film, für ihn lediglich ein Video einer agilen Bauchtänzerin.