Minze, Mango oder eine Spur Banane? Der Geschmack spielt keine Rolle, sondern der hohe Nikotingehalt. Daher sind mit 1. Oktober die Nikotinbeutel in der Steiermark für alle unter 18 Jahre untersagt. Das regelt eine Novelle des Jugendgesetzes, die im Juli vom Landtag beschlossen worden ist.
Wie schon in Salzburg mittlerweile seit Juni gültig, sind in der Steiermark Konsum, Erwerb, Besitz und Weitergabe der tabakfreien Säckchen, die unter die Ober- oder Unterlippe geschoben werden, für Kinder und Jugendliche nicht mehr erlaubt. Auch E-Zigaretten und Vergleichbares, Wasserpfeifen oder Tabakerhitzer sind von der Novelle des Jugendgesetzes umfasst. Ausnahme: nikotinhältige Arzneimittel.
Was die Strafen betrifft, reicht der Rahmen von Ermahnung, Beratungsgespräch über Schulungsmaßnahmen und Sozialleistungen bis Geldstrafen von bis zu 300 Euro für Jugendliche. Hart durchgegriffen werde anfangs nicht. „Beim ersten Mal wird es eine Schulung geben und erst im Wiederholungsfall ist eine Sozialleistung von zehn Stunden zu erbringen bringen“, heißt es im Landhaus.
Der Gesetzesentwurf kurz erklärt:
Wer dennoch im großen Stil verkauft, dem blühen Strafen bis zu 15.000 Euro. Kontrolliert wird im Verkauf – wie schon bei Zigaretten oder Alkohol – mit anonymen Testkäufern. Darüber hinaus ist die Polizei gefordert. Sie kann (wie schon bei Zigaretten) die Beutel einkassieren.
Für Jugend-Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) wäre es eines ihrer wichtigsten Vorhaben seit Amtsantritt, sagte sie im Juli im Landtag. Georg Schwarzl (Grüne) und Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) kritisierten, dass ein analoges Verbot von Energy-Drinks mit hohem Koffeingehalt (bis 14 Jahre) unberücksichtigt geblieben ist.
Die Grünen haben seit 2022 auf Bundesebene ein Aus für Nikotinbeutel für Kinder und Jugendliche zu erreichen versucht. Die ÖVP war nicht grundsätzlich dagegen, aber auf dem Weg über das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz war keine Einigung zu erzielen. Das musste auch die frühere steirische Jugend-Landesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) mit Bedauern feststellen.
Waffenimitate
Das erneuerte Jugendgesetz zielt außerdem auf jugendgefährdende Objekte ab. Dabei geht es um „Waffenimitate, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht, Softguns und ähnliche Gegenstände“, die ebenso untersagt sind. Heikel wird die Unterscheidung bei Spielzeugwaffen.