„Die Steiermark hat in diesem Sommer eine Kette an dramatischen Unwetterereignissen erlebt. Keine Woche ist es her, da standen unsere Einsatzorganisationen in weiten Teilen der Steiermark mitten im Kampf gegen Sturm, Wasser und Schnee, um Schaden von den Steirerinnen und Steirern abzuwenden“, schilderte Landeshauptmann Christopher Drexler am Samstag, am Tag der Einsatzorganisationen in Feldbach.
„Möglicherweise noch zusätzlich helfen“
Politisch will der Landeshauptmann nun seinen Einfluss geltend machen, damit die Steiermark höhere Ersatzraten an Geschädigte auszahlen kann. Er werde „in den nächsten Tagen mit der Bundesebene Gespräche führen, wie wir diese Gelder auch für die Steiermark verwenden können, um auch jenen, die bei früheren Katastrophenereignissen im Sommer geschädigt worden sind, möglicherweise noch zusätzlich helfen zu können und allenfalls auch Fälle, wo unter 50 Prozent entschädigt worden wäre, deren Entschädigung zu verbessern“, so Drexler am Montag auf ORF-Radio Steiermark.
Die Mittel sollen aus jenem 500-Millionen-Euro-Topf für Österreich kommen, der von EU-Spitzen rund um Ursula von der Leyen letzten Donnerstag für den raschen Wiederaufbau nach Hochwasser-Katastrophen angekündigt worden ist. Diese Mittel sollen im schwer getroffenen Niederösterreich zum Wiederaufbau verwendet werden, waren aber nie auf ein Bundesland beschränkt.
Steirer helfen Steirern: Unwetterbetroffene erzählen ihre Geschichte
5,2 Millionen aus Hochwasserhilfe
Untergegangen ist, dass die Europäische Kommission schon am 27. August 2024 vorgeschlagen hat, EU-Hochwasserhilfe für insgesamt fünf EU-Mitgliedstaaten zu leisten. Die eine Milliarde Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) ist auch für Österreich gedacht. Freilich anteilsmäßig, was 5,2 Millionen Euro bedeutet. Sie sind „zur Bewältigung der Folgen der Überschwemmungen im August 2023“.
Der Kohäsionsfonds, aus dem die 500 Millionen Euro kommen, ist hingegen der große „Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union“, auf den Österreich natürlich ebenso Anspruch hat.
Was Hochwasser-Geschädigte beachten müssen
Wie viel Mittel auch immer an die Steirer fließen, eine „Blind-Förderung“ ist ausgeschlossen. Geschädigte müssen einige Dinge beachten, wie das Land in Unwetterfällen betont:
1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/ Beweissicherung anzufertigen.
2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Das gilt für Hilfe aus dem Katastrophenfonds, der für Schäden gedacht ist, deren „Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden“. Ein sogenannter Privatschadensausweis ist zu beantragen. Weitere Details unter diesem Link.
In der Regel werden Schäden in der Steiermark bis zu 30 Prozent abgedeckt, fallweise 50 Prozent. Werner Kogler (Grüne) machte sich zuletzt für 80 Prozent stark.