„Er ist unauffällig, freundlich und nett“, sagt Gerichtspsychiater Manfred Walzl über den Betroffenen, der am Dienstag vor einem Geschworenengericht am Straflandesgericht Graz stand. Was man nicht vergessen dürfe: Das sei nur durch Medikamente möglich. Seit seinem 17. Lebensjahr leidet der in der Südsteiermark lebende Rumäne (34) an paranoider Schizophrenie. Trotz Depotspritze brach seine Krankheit im März durch – und er ging mit einer Axt auf einen Nachbarn los.

Streit wegen der Hunde

Er war mit dem Nachbarn in Streit geraten, weil der mit seinen zwei Hunden – einem Golden Retriever und einem Husky-Mischling – in den gemeinsamen Innenhof gekommen war. „Ohne Leine und Maulkorb“, sagt der Betroffene. Kurzerhand ging er in den Holzschuppen, holte eine Axt heraus und ging auf den Nachbarn los. Im letzten Augenblick gingen seine Eltern dazwischen und konnten ihn beruhigen. „Ich wollte ihn wahrscheinlich verletzen“, sagt er zum vorsitzenden Richter Andreas Rom. „Weil ich so voll Wut und Angst war.“ Zweimal hätten ihn die Eltern „geschupft“, dann habe er aufgehört.

Als die Polizei eintraf, hatten sich alle schon beruhigt, und der Betroffene zeigte wieder sein ruhiges, freundliches Gesicht. Was den Polizisten beunruhigte: „Seine Aussagen waren nicht normgerecht.“ Sprich, er sagte trotz ruhigem Äußeren, er habe dem Nachbarn erst die rechte Hand, dann die linke und schließlich den Kopf abschlagen wollen. Er habe ja leider keine Waffe wie die Polizei, sonst hätte er ihn auch erschießen können. „Ja, das habe ich gesagt“, erinnert er sich. Bei einer Haftverhandlung sagte er außerdem, er habe den Nachbarn umbringen wollen, „weil er Lügen erzählt hat“, hält ihm der Richter vor. – „Das weiß ich nicht mehr.“

„Es ist jederzeit möglich, dass er völlig irrational und unbegründet aus seiner Krankheit heraus wieder jemanden umzubringen versucht“, argumentiert Staatsanwalt Gilbert Zechner-Gfrerer. „Und es wird nicht immer jemand da sein, der es verhindert.“ Anstatt einer Anklage wegen versuchten Mordes wurde deshalb ein Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum des nicht zurechnungsfähigen Täters gestellt. Der Sachverständige bestätigt, dass bei Entlassung des Betroffenen aus der Klinik „mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb von Tagen“ mit neuen schweren Straftaten zu rechnen sei. „Er braucht eine langwierige strukturierte Therapie mit dem Fernziel der Unterbringung in einem betreuten Wohnen.“ Eine ambulante Behandlung komme derzeit nicht infrage.

Völlig einsichtig

„Ja, das sehe ich ein“, sagt der Betroffene. „Ich weiß, dass ich krank bin und eine Behandlung brauche.“ Er fühlt sich wohl in der Psychiatrie. Die Entscheidung des Geschworenengerichts fällt nach kurzer Beratung: Die Tat wäre ihm bei Zurechnungsfähigkeit als versuchter Mord vorzuwerfen. Er wird eingewiesen.