Die Festnahme am 17. Mai machte Schlagzeilen über die Steiermark hinaus: Ein 14-jähriges Mädchen mit Wurzeln in Montenegro soll eine Messerattacke im Zentrum von Graz, auf dem Jakominiplatz, geplant haben. Der Hinweis auf die Terrorgefahr war von einem befreundeten europäischen Nachrichtendienst gekommen, der gegen eine islamistische Zelle in Deutschland ermittelt hatte und dadurch auf die Internet-Aktivitäten des Mädchens aufmerksam wurde.
Nun liegt eine rechtskräftige Anklage gegen die 14-Jährige vor, bestätigen Staatsanwaltschaft und Straflandesgericht Graz. Vorgeworfen wird der Angeklagten terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Gemeint ist der Islamische Staat (IS), der zugleich als Terrororganisation und als kriminelle Organisation eingestuft wird. Aus ihren Aktivitäten im Netz gehe hervor, dass sie mit zwei anderen eine Ausreise geplant habe, um für den IS zu kämpfen. Einer von ihnen wurde in Deutschland festgenommen. Außerdem habe sie ein Messer sowie die entsprechende, schwarze IS-Kleidung besorgt, um einen terroristischen Anschlag auf „Ungläubige“ auf dem Grazer Jakominiplatz zu verüben.
Sichergestellt wurden nicht nur die genannten Gegenstände und auch ein Chatverlauf, in dem sie Bilder der mutmaßlichen Tatwerkzeuge und möglicher Anschlagsziele, darunter der Jakominiplatz, an Gleichgesinnte im Ausland verschickte. Eben diese Aktivitäten und Verbindungen führten zu dem Hinweis an die Ermittler des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) Steiermark. Auf verschiedenen Datenträgern fand sich bei einer Hausdurchsuchung auch IS-Propagandamaterial. In einem Video schwört sie laut Anklage auf Arabisch dem IS Treue. Verstörend ist auch ein Chat, in dem sie mit einem „Osman“ verschiedene Anschlagsmöglichkeiten und mögliche Terrorziele besprechen soll.
Extrem junge Angeklagte
Bemerkenswert ist, dass der Tatzeitraum auf wenige Tage im Mai eingeschränkt ist. Das liegt daran, dass die Angeklagte so jung ist, dass es kaum jünger geht: Am 9. Mai wurde sie 14 und damit erst strafmündig. Am 17. Mai wurde sie bereits festgenommen. Die Anklage wirft ihr vor, dass sie auch in den Tagen nach ihrem Geburtstag, in denen sie schon strafmündig war, an ihren Terrorplänen festgehalten habe.
Ein Sachverständiger geht davon aus, dass sie voll zurechnungsfähig war. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgesetzt. Die 14-Jährige ist nicht geständig, vor der Polizei verweigerte sie die Aussage. Nach ihrer Festnahme und Einlieferung in die Justizanstalt Jakomini wurde die Untersuchungshaft wegen Tatausführungs- und Verdunkelungsgefahr verhängt. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet am 18. September statt - im Gegensatz zu Erwachsenen muss bei Jugendlichen trotz Vorliegen einer rechtskräftigen Anklage weiter regelmäßig geprüft werden, ob noch Haftgründe vorliegen.