Ab 16. September ist es so weit: In die lange Liste der Elektrogeräte, die seit 2022 mit dem Reparaturbonus vor dem Wertstoffhof gerettet werden, reihen sich nun auch Fahrräder ein. Wurde bisher nur die Instandsetzung von E-Bikes finanziell unterstützt, wird die Förderung nun auf alle Typen vom Rennrad bis zum Lastenrad ausgeweitet.
Förderung für Räder
Bisher umfasste die Förderaktion des Klimaschutzministeriums alle elektronischen und elektrischen Geräte. Ziel ist es, Elektroschrott zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Nun wird sie um die Reparatur von nicht motorisierten Fahrrädern und Fahrradanhängern erweitert. Ab September wird eine Fahrradreparatur bei allen Partnerbetrieben bis zu einem Wert von 200 Euro mit 50 Prozent gefördert. Gleiches gilt für Service und Wartung. Für einen Kostenvoranschlag gibt es ebenfalls 30 Euro Rabatt.
Welche steirischen Betriebe sind dabei?
Welche Betriebe in der Steiermark die Bons für die Reparatur von Elektrogeräten oder Fahrrädern annehmen, ist auf der Website www.reparaturbonus.at ersichtlich. Die Liste kann auch von der Website der Abfallwirtschaft Steiermark heruntergeladen werden. Sollten im Laufe eines Jahres mehrere Geräte den Geist aufgeben, kann die Aktion auch mehrmals hintereinander in Anspruch genommen werden.
Hohe Nachfrage bei Handys und Geschirrspülern
Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß, heißt es aus der Pressestelle von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Erst in diesem Frühjahr sei die Marke von einer Million eingelöster Bons erreicht worden. „Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen.“
Besonders große Nachfrage herrscht bei Handy/Smartphones (über 453.000), Geschirrspüler (über 108.000), Waschmaschinen (über 102.541), Kaffee- und Espressomaschinen (über 82.000) sowie Laptops (über 56.000). Durchschnittlich werden laut Ministerium pro Bon rund 100 Euro gefördert.
Verfahren seit einem Jahr neu
Neu ist seit dem vergangenen Herbst das Verfahren, um den Bonus zu erhalten. Während man früher mit einem gültigen Bon direkt an der Kasse den Preisnachlass erhalten hat, muss man nun zuerst den gesamten Betrag selbst bezahlen. Die Fördereinreichung erfolgt dann durch den Partnerbetrieb und wird anschließend direkt aufs eigene Bankkonto überwiesen. Diese Änderung wurde eingeführt, da es in der Vergangenheit zu Betrügereien mit den Bons gekommen ist.
Für den Reparaturbonus wurden im Rahmen des EU-Aufbauplans 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund des bisherigen Erfolgs wird der Fördertopf nun mit nationalen Mitteln von insgesamt 124 Millionen Euro aufgestockt. Davon stehen 50 Millionen Euro für die Förderung von Fahrrädern zur Verfügung.
Helena Pichler