Mit einem Freispruch hat das Verfahren gegen Umweltanwältin Ute Pöllinger am Mittwochvormittag in Graz geendet. Sie hatte in einer Einvernahme rund um mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Bescheiden in Umweltverträglichkeitsprüfungen durch das zuständige Referat der Landesregierung fünf Juristen falsch belastet. Konkret geht es um die Behauptung, sie wisse, dass einer der Juristen Bescheide für die Behörde „selbst vorbereitet“ habe. Von den anderen könne sie es nicht sagen, gehe aber davon aus. Die Aussage führte zu Sachverhaltsdarstellungen der Juristen und schließlich zum Strafantrag wegen falscher Beweisaussage, über den am Mittwoch verhandelt wurde. Die (nur theoretische) Strafdrohung betrug drei Jahre.