Die Tage für den in Europa beliebten und bekannten Döner könnten bald gezählt sein. Denn die „International Döner Federation“ mit Sitz in Istanbul hat bei der EU bereits im April einen Antrag eingereicht, der den Döner als „garantiert traditionelle Spezialität“ schützen soll. Dieser Tage ging die Einspruchsfrist zu Ende. Geht das Ansinnen durch, würde der Döner auf einer Ebene mit Speisen wie Parmaschinken oder Mozzarella stehen. Damit ein Produkt in diesem Fall noch als Döner bezeichnet werden dürfte, müsste es besonderen Richtlinien entsprechen: Kalb- oder Putenfleisch wären tabu, ein echter Döner käme nur vom Lamm oder einem mindestens 16 Monate alten Rind. Auch das Marinieren, das Aufspießen sowie die Garzeit wären genau definiert, dazu die Vorgabe, das Fleisch nur mit einem langen Messer von oben nach unten abschneiden zu dürfen, und zwar zwei bis fünf Millimeter dick. Brot, Saucen („mit scharf?“) und Zutaten sind von der Definition nicht betroffen.