Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Am LKH Graz soll eine Neurochirurgin ihre Tochter nicht nur mit in den Operationssaal genommen haben. Sie soll die 13-Jährige auch haben „mitmachen“ lassen. Seit einer anonymen Anzeige ermittelt die Polizei, zwei ärztliche Mitarbeiter wurden vom Dienst freigestellt. Zumindest bis vor Kurzem, denn die Chirurgin wurde entlassen. „Da die für den Dienstgeber erforderliche Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben ist, wurde die für die Operation hauptverantwortliche Chirurgin am 25. Juli 2024 entlassen“, bestätigte eine Uni-Klinik-Sprecherin einen „Krone“-Bericht von Samstag.
Laut Staatsanwaltschaft Graz würde gegen sieben Personen ermittelt. In zwei Fällen wird der Vorwurf der schweren Körperverletzung geprüft. In den anderen Fällen der Verdacht der „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“. Sinngemäß: Das OP-Personal hätte Mutter und Tochter aufhalten können (und müssen). Es gilt die Unschuldsvermutung.
In einer Stellungnahme hat das Klinikum betont, dass der Eingriff ohne Komplikationen verlaufen ist. Grundsätzlich sei die Anwesenheit im OP nur für Praktikanten und Studierende erlaubt.