Die Zustände in der Umweltabteilung des Landes (Abteilung 13) und angeblich auf fragwürdige Weise zustande gekommene Entscheidungen in Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) entwickeln sich zur Endlos-Geschichte: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, ob strafbares Verhalten vorliegt, sind noch nicht abgeschlossen. Zu klären gilt es, ob Amtsmissbrauch oder Überforderung vorliegt, ob Korruption zugunsten von Projektwerbern festzustellen ist oder die Vorwürfe nur Folge einer internen Schlammschlacht sind.