Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer bereits spürbare Sanktionen: „Man muss bei der Strafzumessung ein Zeichen setzen. Es darf nicht geduldet werden, dass Sportveranstaltungen für Gewalttätigkeiten genutzt werden.“ Die Konsequenz bekam der angeklagte GAK-Fan, der nach dem Cup-Derby Polizei und „Schwoaze“ verprügelt haben soll, umgehend zu spüren: Neben einer bedingten Haft (vier Monate, dazu 900 Euro Geldstrafe) wurde ihm ein einjähriges Stadionverbot aufgebrummt (nicht rechtskräftig).