Weil er mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen haben soll, ist ein 18-Jähriger am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat wurde im März nach einem Streit des Angeklagten mit seinem Vater verübt. „Ich bereue zutiefst, ihn verletzt zu haben und ich schwöre, ich wollte ihn nicht töten“, beteuerte er. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, doch die Geschworenen entschieden einstimmig dagegen.

Der junge Ukrainer war alkoholisiert von einer Geburtstagsfeier in die elterliche Wohnung heimgekommen und hatte seine Freundin mitgebracht. Als er im Kinderzimmer, in dem seine Geschwister schliefen, mit ihr Sex hatte, krachte es zwischen ihm und dem Vater. Dieser wies ihn scharf zurecht, es kam auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Der Jüngere verließ die Wohnung und kehrte mit einem Springmesser zurück. Damit stach er auf den Vater ein, der sich im Bad gerade wusch. Dann rannte der 18-Jährige aus der Wohnung, warf das Messer weg und rief schließlich die Polizei.

Angespanntes Verhältnis zu Vater

„Er hatte ein sehr angespanntes Verhältnis zu seinem Vater, und dieser Streit war das letzte Fünkchen“, meinte der Verteidiger und betonte: „Er ist kein Mörder.“ Die Stiche trafen den Mann in die Schulter und in die Flanke, die Verletzungen waren nicht lebensbedrohlich.

Der 18-Jährige betonte, er habe seinen Vater nicht töten wollen. „Was wollten Sie dann?“, fragte Richter Florian Farmer. „Ich war alkoholisiert und wütend und habe im Affekt gehandelt“, antwortete der Angeklagte. Die Wut habe seinen Verstand ausgeblendet. „Wenn ich mit meinem Vater streite, verliere ich meist die Kontrolle“, gestand er. Bei der Polizei hatte er noch erklärt, er wollte den Vater in den Bauch stechen.

Aggressions- und Alkoholproblem?

Bei seiner Befragung erzählte er von einem Aggressions- und Alkoholproblem. Wegen seines aggressiven Verhaltens machte er angeblich in seiner Heimat eine Therapie, aber nach drei Sitzungen kam der Krieg und die Familie musste weg. Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl warf ein, der Beschuldigte habe ihm gegenüber nie etwas von Aggressionen gesagt, sondern sich eher als „ruhig und ausgeglichen“ beschrieben. Also regte der Arzt eine neuerliche – sofortige – Untersuchung an, um eine etwaige psychische Störung abzuklären und eventuell eine Einweisung wegen nicht vorhandener Zurechnungsfähigkeit zu beantragen.

Nach dieser Untersuchung gestand der Angeklagte, er habe am Vormittag gelogen, dem Arzt gegenüber aber immer die Wahrheit gesagt. Fazit: Es blieb dabei, dass der 18-Jährige für seine Tat zur Verantwortung gezogen werden kann, da er keine Affektstörung oder psychische Erkrankungen aufweise, so der Gutachter. Die Zurechnungsfähigkeit sei durch den Alkoholkonsum allerdings eingeschränkt gewesen.

Kein Mordversuch

Die Geschworenen befanden mit 8:0 Stimmen, dass es kein Mordversuch war, sondern sprachen sich für versuchten Totschlag (6:2) aus. Der Angeklagte nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.