Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) befasste sich am Freitag acht Stunden mit dem Fall der Salzburger IS-Anhängerin Maria G. und ihren zwei minderjährigen Söhnen. Ihnen hat das österreichische Außenministerium eine Rückholung aus einem Gefangenenlager in einem kurdisch kontrollierten Teil im Norden Syriens verweigert. Gegen diesen ablehnenden Bescheid des Ministeriums hat die Rechtsanwältin der Familie G. Beschwerde eingelegt. Die Richterin möchte in den nächsten Wochen darüber entscheiden.