Große Trauer herrschte vor knapp zwei Jahren in Schäffern, der Heimat des abgestützten Piloten: „Er hat das Fliegen geliebt und ist fast jedes Wochenende in Pinkafeld am Flugplatz gewesen“, schilderte damals ein Bekannter des Verunglückten. Als Mitglied im Sportfliegerklub Pinkafeld habe der Mann diese Leidenschaft vollkommen ausgelebt – bis zum Tag des Absturzes am 23. Juli.

Am Dienstag kam es zum strafrechtlichen Nachspiel dieser Unfalltragödie: Ein 66-Jähriger und sein 26-jähriger Sohn sind dabei am Landesgericht Eisenstadt wegen des tödlichen Kleinflugzeugabsturzes im steirischen Wechselgebiet im Juli 2022 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden Kfz-Mechaniker sollen an der Ölleitung des Flugzeuges ungeeignete Dichtungsringe unsachgemäß montiert haben, was letztlich zu dem Absturz geführt haben dürfte, bei dem beide Insassen ums Leben kamen, erläuterte ein Sachverständiger. Der 66-Jährige, der als Flugzeughalter für die Wartung zuständig war, wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt. Sein Sohn, der als Eigentümer fungierte und teilweise auch Wartungslisten unterschrieb, erhielt wegen fahrlässiger Tötung vier Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Flug über den Wechsel

Beim Absturz saß ein 56-jähriger Freund des Erstangeklagten im Cockpit. Er war mit seinem 67-jährigen Fluggast im burgenländischen Pinkafeld zu einem Flug über das Wechselgebiet gestartet. Beide kamen bei dem Absturz ums Leben.

Über die undichte Stelle in der Leitung sei Öl in den Motorraum ausgetreten, das sich bis zum Turbolader ausgebreitet habe. Als dieser im Steilflug zu glühen begann, entzündete sich das Öl, führte der Sachverständige vor Gericht aus. In weiterer Folge habe der Motorraum zu brennen begonnen, was letztlich zum Absturz geführt habe.

Der Erstangeklagte hatte das Kleinflugzeug mit einem Bausatz selbst zusammengebaut und auch gewartet. Bis auf einen Kurs habe er aber, wie auch sein Sohn, keine entsprechende luftfahrttechnische Ausbildung, meinte der Sachverständige. Dass beide Kfz-Mechaniker seien, reiche nicht, um auch an Flugzeugen werkeln zu können. „Das sind zwei Welten“, hielt er fest. „Sie wissen nicht, um was für eine Verantwortung es da geht.“

Gebrauchter Dichtungsring

Der Sachverständige bemängelte auch, dass offenbar ein gebrauchter Dichtungsring einfach wiederverwendet worden sei. Zudem habe der Ring nicht den vorgegebenen Dimensionen entsprochen und das Anzugsmoment sei zu hoch gewesen. Das Argument der Angeklagten, eine Notlandung auf einer Wiese wäre noch möglich gewesen, ließ der Sachverständige nur bedingt gelten. Er betonte, dass es eine „extreme Notsituation an Bord“ gewesen sei.

Die beiden Angeklagten bekannten sich vor Gericht schuldig. Aufgefallen sei ihnen der undichte Ring bei Kontrollen nicht, hielten sie fest. Bei der letzten Wartung rund einen Monat vor dem Absturz habe aus Sicht des 66-Jährigen alles gepasst. „Ich mache das jahrzehntelang. Das war dicht“, beteuerte er. Sein Sohn hielt fest, dass die Arbeiten am Flugzeug immer der Vater gemacht habe, er habe sich meist nur um den „Papierkram“ gekümmert.